Lieferkettengesetz

Für den nachhaltigen Schutz der Menschenrechte in unserer Lieferkette - Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde im März 2021 das Lieferkettengesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Bis dahin gilt es, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen, z.B. durch vergiftetes Wasser. Um die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umzusetzen, hatte die Bundesregierung viele Jahre auf freiwilliges Engagement gesetzt und den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet.
Zur Überprüfung, ob größere Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten nachkommen,wurde ein Monitoring mit unabhängigen Dienstleistern eingerichtet.
Die Zielmarke von 50 Prozent wurde dabei klar verfehlt. Im neuen Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (über 600 Unternehmen in Deutschland) wurden nun klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten definiert. Diese erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette. Das Ziel ist, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern.
Und hier liegt die besondere Herausforderung für GEDIA, denn es betrifft alle GEDIA Standorte mit ca. 3.500 Lieferanten, davon mehr als ca. 600 unmittelbare Lieferanten in Schwellen- und
Entwicklungsländern. Die Einhaltung wird zukünftig durch externe Behörden überprüft. Sie kontrollieren die Unternehmensberichte und gehen eingereichten Beschwerden nach. Bis dahin gilt es, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.