Leitlinien

Für nachhaltiges Handeln - Als Basis unserer Berichterstattung dient der Leitfaden der Global Reporting Initiative (GRI), Berichtsoption „Kern“.
Wir berichten entsprechend der Vorgaben zu allen wesentlichen Handlungsfeldern. Unsere Stakeholder-Matrix bildet die Grundlage für die Auswahl der wesentlichen Aspekte und Leistungskennzahlen. Zukünftig werden wir auch die 17 Sustainable Development Goals nutzen und die zu unserem Handlungsbereich passenden Ziele beleuchten.

Hinsichtlich unserer Verwantwortung in den vier Handlungsfeldern haben wir darüber hinaus eigene Richtlinien formuliert, welche in der gesamten GEDIA Gruppe gelten.

Für den Schutz unserer Mitarbeiter und Gesellschaft dient unsere Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten als Leitlinie, abgeleitet von dem International Bill of Human Rights, der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work and its Follow-up, den Prinzipien des UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie von dem Modern Slavery Act. Auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden betriebliche Leitfäden formuliert, die unseren Mitarbeitern Sicherheit vor sexueller Belästigung und Diskrimierung bieten sollen.

Für ein verantwortungsvolles Handeln im Markt und Wettbewerb wurde eine externe Whistleblower-Stelle eingerichtet. Diese Stelle dokumentiert zukünftig alle Compliance-Meldungen, die innerhalb der GEDIA Automotive Gruppe übermittelt werden. Beschwerden können anonym oder mit Angaben zur eigenen Person unter der compliance-gedia@hep.legal eingereicht werden.
Ergänzend zu einer externen Stelle gibt es bei GEDIA intern die GEDIA Compliance Richtlinie und einen formulierten Code of Conduct.

Zusätzlich zu unserer externen Whistleblower-Stelle möchten wir betonen, dass bei GEDIA auch intern der Schutz von Hinweisgebern eine hohe Priorität genießt. In Übereinstimmung mit dem Hinweisgeberschutzgesetz haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet, die dazu dient, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Meldung möglicher Verstößen der in §2 Hinweisgeberschutzgesetzt aufgeführten Tatbestände zu unterstützen. Diese interne Meldestelle steht unter der E-Mail-Adresse hinweisgeber-gedia@hep.legal zur Verfügung, um Hinweise oder Bedenken vertraulich und geschützt zu behandeln.

Für mehr Umweltschutz, Sicherheit sowie optimale Qualität wurde die QAGU-Politik bei GEDIA neu verfasst. Aus den vorherigen Dokumenten zum Thema Qualität sowie Arbeits-, Gesundheits und Umweltschutz ist nun eine einheitliche Richtlinie geworden. Zusätzlich tragen auch die Leitlinie zu Konfliktmineralien sowie die Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ihren Beitrag dazu bei.

Alle Punkte sind in unseren zehn Leitsätzen der Unternehmenspolitik zusammengefasst, welche den Arbeitsalltag jeden Mitarbeiters bei GEDIA prägen.

 

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